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Kirchenvorstand St. Agatha


 

 

Am 7. und 8. November 2009 fanden zuletzt Kirchenvorstandswahlen statt. Es waren drei Vertreter von insgesamt 6 Kirchenvorstandsmitgliedern zu wählen. Die Amtszeiten von Doris Wehage, Lars Geilen und Christoph Caspari endeten in diesem Jahr.

Mehr als 10 % betrug die Wahlbeteiligung. Gewählt wurden: Christoph Caspari, Michael Frese und Christine Tuss-Harbecke. Diese Vertreter gehören für 6 Jahre dem Kirchenvorstand an. Allen Gewählten einen herzlichen Glückwunsch. Vielen Dank an diejenigen, die es sich zur Pflicht gemacht haben, ihre Stimme abzugeben!



Aus dem Aufgabenbereich des Kirchenvorstandes:


Die Mitglieder des Kirchenvorstandes werden jeweils zur Hälfte alle drei Jahre neu gewählt. Jedes Gemeindemitglied kann in den Kirchenvorstand gewählt werden, wenn es mindestens 18 Jahre alt ist. Aufgabe des Kirchenvorstandes ist es, das Vermögen und die Finanzen der Kirchengemeinde zu verwalten. Immer, wenn es um finanzielle Angelegenheiten in der Kirchengemeinde geht, muss der Kirchenvorstand entscheiden. Vorsitzender des Gremiums ist der Pfarrer, er wird durch ein gewähltes Mitglied des Kirchenvorstandes im Falle seiner Verhinderung vertreten.

 

Eine große Aufgabe hatte unser Kirchenvorstand im Zusammenhang mit der Renovierung der Pfarrkirche in den Jahren 2003/2004 zu erfüllen. Das Projekt beschäftigte das Gremium bereits mehrere Jahre zuvor, denn die Planung, Finanzierung und letztlich die Ausführung des Projektes, welches über eine halbe Million Euro gekostet hat, bedurfte viel Zeit und Beratung. Auch heute noch ist der Kirchenvorstand mit der Abwicklung der Renovierung befasst.


Eine große Herausforderung des KV wird es sein, die weniger werdenden Finanzen effizient einzusetzen. Besonders der Kindergarten steht dabei immer im Mittelpunkt der Beratungen. Die Kath. Kirchengemeinde St. Agatha ist Träger des Kindergartens und somit hat der Kirchenvorstand als Organ der Kirchengemeinde über die Personalangelegenheiten und über bauliche Belange sowie über die Einrichtungsgegenstände des Kindergartens zu beschließen.

 

 

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