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Pfarrgemeinderat St. Agatha
| Der Pfarrgemeinderat setzt sich aus Mitgliedern der Pfarrgemeinde zusammen und berät über allerlei Angelegenheiten der Gemeinde, sofern sie nicht finanzieller oder vermögensrechtlicher Art sind.
Einen großen Teil der Arbeit des Pfarrgemeinderates nimmt die Organisation der kirchlichen Veranstaltungen innerhalb des Jahres ein. Vor allem die Gottesdienstordnung an den hohen Festtagen des Kirchenjahres, die Organisation der Prozession am Fronleichnamsfest oder die Durchführung eines Pfarrfestes werden in diesem Gremium beraten.
Zusammenfassend könnte man sagen, der Pfarrgemeinderat muss gemeinsam mit dem Pastor sicherstellen, dass es in der Pfarrgemeinde läuft. Dazu gehört zum Beispiel die Gewinnung von Freiwilligen für den Dienst des Lektors oder Kommunionhelfers; die Sicherstellung der Schulung und Betreuung der Messdiener oder die Informationsweitergabe an die Gemeinde.
Der Pfarrgemeinderat ist Initiator von Aktivitäten in der Gemeinde. Oft führt er diese selbst durch, wie zum Beispiel die Frühschicht oder die Spätschicht, die vor hohen Feiertagen oder aber zu Beginn und zum Ende der großen Ferien angeboten wird. Doch es ist nicht ungedingt Aufgabe des Pfarrgemeinderates, alles selbst zu erledigen. Manchmal ist es sinnvoller, andere Gruppen oder Vereine oder auch einzelne Personen mit einem Projekt zu beauftragen. Die Impulse gehen dabei vom Pfarrgemeinderat aus, der dann unterstützend tätig ist.
Die Mitglieder des Pfarrgemeinderates treffen sich in unregelmäßigen Abständen zu gemeinsamen Sitzungen. Ungefähr einmal pro Quartal wird eine Pfarrgemeinderatssitzung gehalten. Die Beratungen sind öffentlich und für jedermann zugänglich. |
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