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Bochtenbeck buchen:

Miet- und Nutzungsbedingungen:

  • Das Mietobjekt wird ausschließlich an Niedersfelder Einwohner, Vereine und Unternehmen/Gewerbetreibende vermietet.
  • Kaltmietpreis pro Tag : 50,- € für Vereine der Dorfgemeinschaft und für Nicht-Mitglieder bis 49 Teilnehmer 80,- €, ab 50 Teilnehmern 120,- € pro Tag.
  • Nebenkosten: 25,- € pro Tag. Bei übermäßigem Stromverbrauch durch z.B. Kühlwagen, Grill- und Imbisswagen, Beleuchtung und Beschallungstechnik erfolgt eine Nachberechnung des tatsächlichen Stromverbrauchs mit 0,70 € pro kW/h.
  • Die Kaution für den Schlüssel beträgt 50,- € und muss vom Abholer des Schlüssels in Bargeld gezahlt werden. Sie wird bei Schlüsselrückgabe an den Abgebenden zurückbezahlt.
  • Miete und Nebenkosten sind vor Mietbeginn in bar im Verkehrsbüro zu bezahlen oder auf Antrag per Rechnung (Rechnung ist nur bei Vereinen der Dorfgemeinschaft möglich!).
  • Anfallender Müll ist selbst zu entsorgen.
  • Der Mietzeitraum pro Tag gilt von 10:30 Uhr des gebuchten Tages bis 10:30 Uhr am Folgetag. Abweichende Zeiten müssen mit dem Vermieter abgeklärt werden.
  • Der Schlüssel ist am Folgetag im Verkehrsbüro abzugeben.
  • Das Mietobjekt (Toilettenanlagen, Unterstand, Feuerstelle und Grillplatz) sind bis 10:30 Uhr am Folgetag des Mietzeitraums gereinigt zu übergeben. Andernfalls werden 50,00 € pro Std. für die Nachreinigung und 5,- € pro 30l Müll berechnet.
  • Eventuelle Mängel müssen unmittelbar nach Übernahme gemeldet werden bei Herrn Torsten Borgmann Tel. 0171 1208370
  • Ab 22.00 Uhr sind Lautsprecheranlagen  aus Rücksichtnahme auf Natur und Nachbarschaft abzuschalten. Ebenso sind keine Verstärker zu benutzen.
  • Übernachtungen auf dem Gelände sind nicht gestattet.

Die Reservierung erfolgt vorbehaltlich der Annahme durch den Vermieter. Für eine gültige Buchungsanfrage müssen alle Felder des Buchungsformulars ausgefüllt sein. Bei wiederholter Buchung reicht ein Verweis auf vorherige Buchungen im Rechungsadressenfeld.

Mit dem Absenden der Buchungsanfrage für eine kostenpflichtige Mietnutzung verpflichtet sich der Buchende die Miet- und Nutzungsbedingungen einzuhalten und für entstandene Schäden vollständig aufzukommen!

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